- Preisauszeichnungspflicht
- Preis|aus|zeich|nungs|pflicht, die <o. Pl.>: Pflicht, für Waren od. angebotene Dienstleistungen deutlich sichtbare Preise (1) anzugeben.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Unlauterer Wettbewerb — Als unlauteren Wettbewerb bezeichnet man im Wettbewerbsrecht eine bestimmte Form des Rechtsbruchs. Unlauterer Wettbewerb liegt dann vor, wenn das Verhalten von Unternehmen im wirtschaftlichen Wettbewerb gegen die guten Sitten verstößt. Unlauterer … Deutsch Wikipedia
Preisauszeichnung — Preis|aus|zeich|nung, die: Preisangabe bei Waren u. Dienstleistungen (durch Preisschilder, Preistafeln o. Ä.). * * * Preis|auszeichnung, Preis|angabe, die Kenntlichmachung des geforderten Preises für Waren und/oder Dienstleistungen durch den… … Universal-Lexikon
Verbraucherschutz: Grundlagen — Der Schutz der Verbraucher vor übermäßiger Marktmacht der Anbieter ist oberstes Ziel der Verbraucherpolitik. Die gesetzlichen Regelungen des Verbraucherschutzes werden dazu begleitet von Maßnahmen der Verbraucherinformation sowie der… … Universal-Lexikon
Preisangaben — sind nach der Preisangabenverordnung (PAngV vom 14.3.1985 (BGBl I 580)) Angaben, die Preisklarheit und Preiswahrheit sicherstellen und dem Verbraucher einen zutreffenden Preisvergleich ermöglichen. Grundsätzlich besteht keine Pflicht, in der… … Lexikon der Economics
Preisverzeichnis — 1. Allgemein: ⇡ Preisaushang. 2. Bankwesen: Übersicht über alle wichtigen Preise für Dienstleistungen der Kreditinstitute, deren Inanspruchnahme dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Das P. wird von den Kreditinstituten in den Schalterhallen zur… … Lexikon der Economics